VERTRAGSRECHT

„Vertragt euch!“ – Damit dies im Rechtsverkehr öfter klappt, beraten wir Sie bereits, bevor Sie einen Vertrag schließen. Wir entwerfen für Sie maßgeschneiderte Verträge und allgemeine Geschäftsbedingungen oder prüfen Vertragsentwürfe auf Risiken.

Gerade dann, wenn es um viel Geld,  komplexe Sachverhalte oder langjährige (Vertrags-)Beziehungen  geht, z. B. beim Immobilien(ver)kauf, Bauträgervertrag, der Gründung einer Gesellschaft, einer Teilungserklärung im Wohnungseigentum, Abschluss von Arbeits- oder Mietverträgen, Vereinbarungen zwischen Ehegatten oder nichtehelichen Partnern können durch vorsorgende Beratung und Gestaltung Streitigkeiten vermieden werden.

Und wenn es zu Unstimmigkeiten und Auseinandersetzungen zwischen Vertragspartnern kommt, z.B. bei einem Kauf-, Leasing-, Kredit- oder Werkvertrag, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite und regeln die Dinge außergerichtlich und notfalls mit Hilfe des Gerichts.