Raum zum Wohnen und Arbeiten benötigen wir alle. Das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht betrifft sowohl das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter als auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit ihrem Rechtsverhältnis untereinander und zum Verwalter, aber auch weitere immobilienrechtliche Fragen.
Das Rechtsgebiet beinhaltet eine Fülle von speziellen gesetzlichen Sondervorschriften und Rechtsprechung zu Detailfragen. Je nach Erfordernis beraten wir und entwerfen Vereinbarungen bzw. Verträge, übernehmen die außergerichtliche Vertretung mit Schriftverkehr, setzen Ansprüche vor Gericht mit anschließender Vollstreckung durch bzw. übernehmen die Vertretung vor Gericht als Prozessbevollmächtigte zur Abwehr von Ansprüchen. Da meist ein sog. Dauerschuldverhältnis und damit eine längere Verbindung besteht, ist eine für beide Seiten angemessene und wirtschaftlich vernünftige Lösung, wenn möglich, unser Ziel.
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