ERBRECHT

Sterben müssen wir alle, um das Erbe streiten jedoch nicht. Da wir uns ungern mit dem Unvermeidlichen beschäftigen, bleibt der Teil der Vermögensnachfolge oft ungeregelt. Dies hatte der Gesetzgeber im Blick, als er Regelungen schuf, wer was im Todesfall bekommt.

Diese sogenannte „gesetzliche Erbfolge“ gefällt nicht jedem und passt in vielen Fällen nicht auf die konkrete Situation. Sie ist jedoch Ausgangspunkt für die Überlegungen zur eigenen Nachlassplanung, die durch ein Testament, einen Erbvertrag oder durch Schenkungen zu Lebzeiten gestaltet werden kann. Unsere Experten kennen dabei den Werkzeugkasten genau, um Ihre Vorstellungen punktgenau umzusetzen. Sie erklären die unterschiedlichen Instrumente der Erbfolge, Vermächtnisse und Auflagen und helfen, Fehler zu vermeiden und Klippen zu umschiffen, z. B. durch eine Teilungsanordnung oder die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Da wir im Bereich der Testamentsvollstreckung tätig sind, können wir Ihnen als von Ihnen eingesetzte Testamentsvollstrecker garantieren, dass Ihr Wunsch auch nach Ihrem Tod umgesetzt wird.

Wer gestaltet, muss wie wir das Erbrecht aus dem Effeff  kennen. Das hilft Ihnen, wenn Sie sich doch in einem Erbstreit befinden sollten. Missverständliche Testamente oder Erbverträge, Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten, vom Erblasser erhaltene Ausstattungen, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Vor- und Nacherbschaften oder ein in der Familie seit langem schwelender Streit führen oft zu einem undurchdringlich erscheinenden Dickicht. Hinzu kommt die emotionale Ausnahmesituation nach dem Tod eines Menschen. Wir leiten Sie sicher durch dieses Dickicht, sortieren, prüfen und führen die jeweiligen Ansprüche mit Empathie, Engagement und manchmal notwendiger Hartnäckigkeit einer Lösung zu.