ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht betrifft nahezu jeden, sei es als Arbeitnehmer, sei es als Arbeitgeber. Trotz seiner Bedeutung für den größten Teil der Bevölkerung gibt es bis heute kein Arbeitsgesetzbuch, in dem sich die Parteien des Arbeitsvertrages über ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis informieren können.

Um Auseinandersetzungen im Arbeitsverhältnis mit erheblichen finanziellen Schäden zu vermeiden, bedarf es fachkundiger Beratung in einem möglichst frühzeitigen Stadium, damit vermeidbare Fehler nicht zu irreparablen Schäden führen.
Das Arbeitsrecht mit seinen Querverbindungen zum Sozial- u. Steuerrecht ist seit vielen Jahren einer der Schwerpunkte unserer Sozietät. Unsere Arbeitsrechtler sind Spezialisten, die Ihre Interessen professionell im Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht) durchsetzen. Über eine fachkundige Beratung bei der Abfassung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen sowie der Kündigung von Arbeitsverträgen helfen wir, schadensträchtige Fehler zu vermeiden.

Darüber hinaus schulen wir Arbeitgeber und Betriebsräte auf den Gebieten des Arbeitsrechts und Betriebsverfassungsrechts, schulen Wahlvorstände vor Betriebsrats-, Aufsichtsrats- und JAV-Wahlen – auch im Rahmen von Inhouse-Schulungen.
Um sich in die Situation und Denkweise des jeweiligen Gegners / Verhandlungspartners hineinversetzen zu können, beraten und vertreten wir ganz bewusst Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Betriebsräte und beschränken unsere Tätigkeit – anders als andere Anbieter – nicht auf ein „Lager“.