ZIVILRECHT

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander und bildet somit das rechtliche Netz unserer privaten  Gesellschaft. Alle Facetten des Zusammenlebens werden hiervon erfasst.

Neben unseren gesondert ausgewiesenen Schwerpunkten unterfallen z. B.  das Handelsvertreterrecht oder nachbarrechtliche Streitigkeiten sowie Fragen des Schadensersatzes aufgrund von unerlaubten Handlungen oder Unterlassungen dem Zivilrecht. Vorsorgemaßnahmen wie Altersvorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Patientenverfügungen sind ebenfalls im bunten Strauß des Zivilrechts enthalten.