Vertretung in Räumungsprozessen

In Räu­mungs­pro­zessen wird über die Frage der Be­en­di­gung des Miet­ver­hält­nisses durch Kün­di­gung bzw. Zeita­blauf und den daraus re­sul­tie­renden An­spruch auf Räu­mung und Über­gabe des Miet­ob­jektes ver­han­delt. Streitig ist meist die Be­rech­ti­gung der Kün­di­gung, weil z.B. Form­vor­schriften oder Fristen nicht ein­ge­halten wurden oder ein Zah­lungs­rück­stand in der dar­ge­legten Höhe im Kün­di­gungs­schreiben auf­grund von Min­de­rungs­an­sprü­chen nicht be­stand. Des Wei­teren kann einer Kün­di­gung unter be­stimmten Vor­aus­set­zungen wegen un­bil­liger Härte wi­der­spro­chen werden oder zu­min­dest eine Räu­mungs­frist be­an­tragt werden. Wir ver­treten so­wohl Mieter als auch Ver­mieter. Wird das Miet­ob­jekt nach Zu­stel­lung eines Räu­mungs­ur­teils nicht ge­räumt, können wir in Ab­sprache mit un­serem Man­danten, dem Ver­mieter, den Ge­richts­voll­zieher mit der Räu­mung be­auf­tragen. Wir be­gleiten und über­wa­chen die ge­samte Voll­stre­ckung.

 
Hasler - Kinold
Rechtsanwälte

Steinmetzstr. 42-44
41061 Mönchengladbach
Tel.: 02161-813900

Grabenstr. 5
47877 Willich
Tel.: 02154 - 428005

Dorotheenstr. 7
41751 Viersen
Tel.: 02162 - 530871
FacebookTwitter