WEG-Angelegenheiten


Neben der Über­prü­fung von Jah­res­ab­rech­nungen können im Rechts­ver­hältnis der Woh­nungs­ei­gen­tümer zahl­reiche Fragen zu Sach­ver­halten, wie Zu­läs­sig­keit bau­li­cher  Ver­än­de­rungen, stö­rendes Ver­halten ein­zelner Woh­nungs­ei­gen­tümer und Be­wohner der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft, rück­stän­diges Haus­geld mit der mög­li­chen  Kon­se­quenz der Ent­zie­hung des Ei­gen­tums, Ar­beit der Haus­ver­wal­tung, Wirk­sam­keit von Be­schluss­fas­sungen etc., auf­treten. Wir be­raten in allen Rechts­fragen. Wichtig für Woh­nungs­ei­gen­tümer ist zu wissen, dass Be­schlüsse in Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ver­samm­lungen in­ner­halb eines Mo­nats nach Be­schluss­fas­sung   durch Klage bei Ge­richt an­ge­fochten werden müssen, da sie an­sonsten rechts­kräftig werden. Dies gilt nicht für Be­schlüsse, die per se nichtig sind.

 
Hasler - Kinold
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