Vertragsgestaltung, insbesondere Miet- und Pachtverträge


Immer wieder gibt es neue Recht­spre­chung wie kürz­lich die Ur­teile zu den Schön­heits­re­pa­ra­tur­klau­seln, die gel­tende Ver­träge in Frage stellen. Umso wich­tiger ist es, vor Ver­trags­ab­schluss of­fene Fragen zu klären bzw. ge­wünschte Ver­trags­klau­seln über­prüfen zu lassen, um nicht am Ende eine un­wirk­same Klausel und damit ein böses Er­wa­chen zu haben. Des Wei­teren können in der recht­li­chen Be­ra­tung Tipps und Ver­bes­se­rungs­vor­schläge ein­ge­baut werden, die die An­sprüche des Man­danten stärken.
 
Hasler - Kinold
Rechtsanwälte

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