Überprüfung und Erstellung von Mieterhöhungsverlangen


Für Ver­mieter gibt es die Mög­lich­keit, eine Miet­er­hö­hung wegen An­pas­sung an die orts­üb­liche Ver­gleichs­miete, Mo­der­ni­sie­rung oder Er­hö­hung der Be­triebs­kosten bei Zah­lung einer Be­triebs­kos­ten­pau­schale gel­tend zu ma­chen. Am häu­figsten wird eine Miet­er­hö­hung zur An­pas­sung an die orts­üb­liche Ver­gleichs­miete ver­langt. Maß­stab ist dabei zu­meist der Miet­spiegel. Wir ent­werfen Miet­er­hö­hungen, stellen diese zu oder über­prüfen er­hal­tene. Kommt es zu keiner au­ßer­ge­richt­li­chen Ei­ni­gung, muss der gel­tend ge­machte An­spruch im Rahmen eines Kla­ge­ver­fah­rens ge­prüft werden. Ob die ver­langte Miete dabei z.B. der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­miete ent­spricht, wird meist durch ein Sach­ver­stän­di­gen­gut­achten ge­klärt.
 
Hasler - Kinold
Rechtsanwälte

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