Kündigung von Mietverträgen

Bei Kün­di­gung von Miet­ver­trägen sind be­stimmte Form­vor­schriften, Fristen und Be­grün­dungs­er­for­der­nisse ein­zu­halten. Wir be­raten über die Mög­lich­keit bzw. Recht­mä­ßig­keit von Kün­di­gungen, ent­werfen Kün­di­gungen und stellen diese für den Man­danten zu. Im Zuge einer Kün­di­gung kann es zu Ver­hand­lungen über die Be­en­di­gung des Miet­ver­hält­nisses kommen, an deren Ende eine für beide Seiten ver­bind­liche schrift­liche Ver­ein­ba­rung über die Auf­he­bung des Miet­ver­trages stehen kann. Sollte es je­doch auf­grund einer aus­ge­spro­chenen Kün­di­gung bzw. eines Auf­he­bungs­ver­trages nicht zu einer Räu­mung und Über­gabe des Miet­ob­jektes kommen, können wir den Räu­mungs­an­spruch in einem Räu­mungs­pro­zess vor Ge­richt durch­setzen.

 
Hasler - Kinold
Rechtsanwälte

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