Fachgebiet Miete und Wohnungseigentum



Das Fach­ge­biet Miete und Woh­nungs­ei­gentum be­trifft so­wohl das Rechts­ver­hältnis zwi­schen Mieter und Ver­mieter als auch die Ge­mein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tümer mit ihrem Rechts­ver­hältnis zum Ver­walter und im­mo­bi­li­en­recht­liche Fragen. Beide Ge­biete bein­halten eine Fülle von spe­zi­ellen ge­setz­li­chen Son­der­vor­schriften und Recht­spre­chung zu De­tail­fragen. Je nach Er­for­dernis be­raten wir und ent­werfen Ver­ein­ba­rungen bzw. Ver­träge, über­nehmen die au­ßer­ge­richt­liche Ver­tre­tung mit Schrift­ver­kehr, setzen An­sprüche vor Ge­richt mit an­schlie­ßender Voll­stre­ckung durch bzw. über­nehmen die Ver­tre­tung vor Ge­richt als Pro­zess­be­voll­mäch­tigte zur Ab­wehr von An­sprü­chen. Da meist ein sog. Dau­er­schuld­ver­hältnis und damit eine län­gere Ver­bin­dung be­steht, ist eine für beide Seiten an­ge­mes­sene und wirt­schaft­lich ver­nünf­tige Lö­sung, wenn mög­lich, unser Ziel.
 
Hasler - Kinold
Rechtsanwälte

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