Kosten und Gebühren

Für die Erst­be­ra­tung be­rechnen wir bei Ver­brau­chern 190,00 Euro zu­züg­lich Mehr­wert­steuer.

Für die wei­tere au­ßer­ge­richt­liche Tä­tig­keit bieten wir un­seren Man­dan­tinnen und Man­danten die Ab­rech­nung nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG), auf der Basis eines Fest­ho­no­rars oder nach Zeit­auf­wand an. Die Ein­zel­heiten hierzu sollten einem Ge­spräch mit dem je­wei­ligen An­walt / der je­wei­ligen An­wältin vor­be­halten bleiben.

In ge­richt­li­chen Ver­fahren be­rechnen wir unser Ho­norar nach dem RVG. Auf Wunsch ver­mit­teln wir in Zu­ge­winn­pro­zessen die Fi­nan­zie­rung durch die Al­lianz Pro­zess­fi­nanz GmbH, mit der wir seit kurzem zu­sammen ar­beiten.

Wer die Vor­aus­set­zungen für ra­ten­freie Pro­zess­kos­ten­hilfe er­füllt, er­hält bei Ei­gen­be­tei­li­gung von 10,00 Euro Be­ra­tungs­hilfe.

Im ge­richt­li­chen Ver­fahren kann bei Vor­liegen der ent­spre­chenden Vor­aus­set­zungen Pro­zess­kos­ten­hilfe be­wil­ligt werden.

 
Hasler - Kinold
Rechtsanwälte

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