Scheidung- Was tun ?

Wenn Ehe­gatten sich trennen, be­deutet dies einen tiefen Ein­schnitt in ihre Le­bens­pla­nung. Des­halb sollte es nicht dem Zu­fall über­lassen bleiben, ob die Schei­dung in ru­higen Bahnen ver­läuft oder mit teurem Streit ver­bunden ist.

Ihr erster Be­such bei uns dient der Be­ant­wor­tung Ihrer häu­figsten Fragen und einer groben Über­sicht über Dauer und Kosten des Schei­dungs­ver­fahren sowie der Ein­lei­tung erster Schritte zur Vor­be­rei­tung der Tren­nung.

In der Fol­ge­zeit werden wir ana­ly­sieren,

  • welche Maß­nahmen zur Ver­mö­gen­saus­ein­an­der­set­zung wann sinn­voll und not­wendig sind
  • ob und ge­ge­be­nen­falls wann sich der Auszug aus der ei­genen oder ge­mie­teten Im­mo­bilie emp­fiehlt
  • welche steu­er­li­chen Kon­se­quenzen zu er­warten sind und wie sie sich auf den Un­ter­halt aus­wirken
  • wie mit Schuld­ver­pflich­tungen um­zu­gehen ist
  • wel­chen Ein­fluß die Be­treuung und Er­zie­hung von Kin­dern auf Höhe und Dauer des Ehe­gat­ten­un­ter­halts hat
  • welche erbrecht­li­chen Fragen zu be­achten sind, ins­be­son­dere ob letzt­wil­lige Ver­fü­gungen (Tes­ta­mente, Erb­ver­träge) zu än­dern sind
  • wel­chen In­halt eine Schei­dungs­ver­ein­ba­rung haben sollte.
Wir planen Ihre Schei­dung und be­gleiten Sie von der Erst­be­ra­tung bis zum Schei­dungs­ur­teil, ge­ge­be­nen­falls auch noch da­nach. Dabei kommt Ihnen un­sere Er­fah­rung aus mehr als 25-jäh­riger Tä­tig­keit im Fa­mi­li­en­recht zu­gute.

Wir werden so früh wie mög­lich das Ge­spräch mit der „Ge­gen­seite“ su­chen, damit von vorn­herein eine zeit­rau­bende und für Sie nerv­lich an­stren­gende Kor­re­spon­denz ver­mieden wird. Dabei werden wir im Ver­hand­lungs­wege ver­su­chen, das Op­timum für Sie zu er­rei­chen und nur dann, wenn es sich ab­solut nicht ver­meiden lässt, die An­sprüche im Pro­zeß­wege gel­tend ma­chen.

Das tun wir kon­kret für Sie:

  • Wir be­raten in der Tren­nungs­phase
  • Wir ent­werfen Ehe­ver­träge und Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rungen
  • Wir ver­han­deln mit Ihrem Ehe­gatten bzw. dem an­walt­li­chem Ver­treter
  • Wir führen das Schei­dungs­ver­fahren vor dem zu­stän­digen  Fa­mi­li­en­ge­richt durch
  • Wir kor­re­spon­dieren mit Banken, Le­bens­ver­si­che­rungen,  Gläu­bi­gern und Fi­nan­zäm­tern im Zu­sam­men­hang mit der  Ver­äu­ße­rung des Grund­be­sitzes, Ab­lö­sung von Kre­diten,  Ver­wer­tung von Le­bens­ver­si­che­rungen und Re­gu­lie­rung von Steu­er­for­de­rungen
  • Wir klagen Un­ter­halts- und Zu­ge­winn­an­sprüche ein oder wehren sie für Sie ab
  • Wir ver­treten Sie im Be­ru­fungs­ver­fahren vor dem zu­stän­digen Ober­lan­des­ge­richt
  • Wir ver­mit­teln auf Wunsch steu­er­liche Be­ra­tung oder Pro­zess­fi­nan­zie­rung im Zu­ge­winn­ver­fahren
  • Wir setzen den re­gel­mä­ßigen Um­gang mit Ihren Kin­dern durch
  • Wir setzen uns mit all un­serer fach­li­chen Kom­pe­tenz und Er­fah­rung für Sie ein.
 
Hasler - Kinold
Rechtsanwälte

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