Mehr Kindesunterhalt

Der Bun­desrat hat am 18. De­zember 2009 dem Wachs- tums­be­schleu­ni­gungs­ge­setz zu­ge­stimmt. Damit tritt zum 01. Ja­nuar 2010 eine Kin­der­gel­d­er­hö­hung um je­weils 20,00 € mo­nat­lich in Kraft, so dass nun­mehr 184,00 € Kin­der­geld pro Monat für das erste und zweite Kind, 190,00 € für das dritte und je­weils 215,00 € für jedes wei­tere Kind ge­zahlt werden.

Da das Kin­der­geld zur Hälfte (bei Voll­jäh­rigen das volle Kin­der­geld) auf den zu zah­lenden Kin­des­un­ter­halt für Min­der­jäh­rige an­ge­rechnet wird, haben Un­ter­halts­zahler ge­dacht, dass sie ent­lastet werden. Da je­doch gleich­zeitig eine Er­hö­hung des säch­li­chen Exis­tenz­mi­ni­mums be­schlossen wurde, er­höhen sich die Un­ter­halts­be­träge. Da­nach wird trotz Kin­der­gel­d­er­hö­hung für ein bis zu fünf Jahre altes Kind nun­mehr min­des­tens 225,00 € statt 199,00 €, für ein Kind zwi­schen 6 und 11 Jahren 272,00 € (bisher 240,00 €) und für ein zwölf- bis sieb­zehn­jäh­riges Kind an­statt 295,00 € 334,00 € Un­ter­halt pro Monat ge­zahlt werden müssen. Eine Über­prü­fung der bis­he­rigen Zah­lungen durch einen Fachan­walt für Fa­mi­li­en­recht lohnt sich also.
 
Hasler - Kinold
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