Kein Vertrauensschutz trotz langjähriger Unterhaltszahlung

Kein Ver­trau­ens­schutz trotz lang­jäh­riger Un­ter­halts­zah­lung

In seinem Ur­teil vom 08. Juni 2011 (Az: XII ZR 12/09) hat der BGH fest­ge­stellt, dass die lang­jäh­rige vor­be­halt­lose Zah­lung von nach­e­he­li­chem Un­ter­halt nicht daran hin­dert, die Zah­lungen ein­zu­stellen. Vor­aus­set­zung sei al­ler­dings, daß durch die lange zu­rück­lie­gende Schei­dung eine wirt­schaft­liche Ent­flech­tung ein­ge­treten ist. Etwas an­deres gelte u. U. nur dann, wenn die Ehe­frau im Ver­trauen auf die Wei­ter­zah­lung des Un­ter­halts Ver­mö­gens­dis­po­si­tionen ge­troffen hat, die nicht rück­gängig zu ma­chen seien.

 
Hasler - Kinold
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