Ausbildungsunterhalt nach Orientierungsphase

Aus­bil­dungs­un­ter­halt auch nach Ab­lauf der Ori­en­tie­rungs­phase

Das OLG Ko­blenz (Be­schluß vom 06. April 2011, 13 UF 88/11) hatte dar­über zu ent­scheiden, ob für das Kind auch dann – weiter – Un­ter­halt zu zahlen ist, wenn zwi­schen Be­en­di­gung der Schule und Be­ginn der wei­ter­füh­renden Aus­bil­dung 4 Jahre liegen. Die Frage wurde be­jaht, weil den El­tern die Fi­nan­zie­rung zu­mutbar war und an­de­ren­falls die Ver­sa­gung der Zah­lung für das Kind gra­vie­rende Folgen ge­habt hätte. In der Zwi­schen­zeit konnte das Kind auch keine Tä­tig­keit finden, die dau­er­haft seinen Le­bens­un­ter­halt ge­si­chert hätte.

 
Hasler - Kinold
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