Gestaltung von Arbeitsverträgen

Der Ab­fas­sung von Ar­beits­ver­trägen ist von Ar­beit­geber- wie von Ar­beit­neh­mer­seite be­son­dere Sorg­falt zu widmen. Zu klären ist, ob eine Pro­be­zeit ver­ein­bart werden soll. Wie lang diese unter Be­ach­tung der ge­setz­li­chen Vor­gaben sein darf und ob das Ar­beits­ver­hältnis zu­nächst be­fristet ab­ge­schlossen werden soll. Weiter ist zu re­geln, ob wäh­rend der Pro­be­zeit mit wel­cher Frist ge­kün­digt werden darf. Die Dauer und die Lage der Ar­beits­zeit, aber auch des Ur­laubs und der Ver­gü­tung sind fest­zu­legen. Re­ge­lungen sind auch er­for­der­lich für die Ver­pflich­tung zur Leis­tung von Über­stunden und deren Be­zah­lung. Zu klären ist auch, ob zu den ge­nannten Re­ge­lungs­ge­gen­ständen für den Be­trieb Ta­rif­ver­träge an­zu­wenden sind. Ab­schlie­ßend sind weiter die re­gu­lären Kün­di­gungs­fristen und Aus­schluss­fristen für die Gel­tend­ma­chung von An­sprü­chen aus dem Ar­beits­ver­hältnis zu ver­ein­baren.

 
Hasler - Kinold
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